18.01.2011

BF 17

Ein Artikel von Margareta

Begleitetes Fahren (BF 17), oder auch Führerschein ab 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland. Hierbei wird es Jugendlichen mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Eine Anmeldung kann nur unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten und ab 16-einhalb Jahren erfolgen. Nach Bewilligung des Antrages beginnt die Ausbildung in der Fahrschule mit dem Unterricht, der theoretische Prüfung, den Fahrstunden und abschließend mit der praktischen Prüfung. Nach bestandener theoretischer Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung und dem 17. Lebensjahr, erhält man keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Der Führerschein ab 17 gilt nur in Deutschland und wird im Ausland nicht anerkannt. Des Weiteren gilt es noch einige besondere Auflagen zu beachten, so muss z.B. bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Person mitfahren die auch auf der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen ist oder die Person muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein und darf bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Die Probezeit beträgt im Vergleich zum normalen Führerschein auch hier 2 Jahre.

Kommentare zu diesem Beitrag

artur schrieb am 14:00 Uhr 17.2.2011

Macht einfach immer weiter so, besser kann man es nicht machen

Freddy schrieb am 13:18 Uhr 17.2.2011

Ich finde, da gibt es nichts zu kritisieren, gute Seite und macht echt weiter so! Was soll diese Seite denn? Ich finde sie sinnlos und total überflüssig!

theresa schrieb am 20:35 Uhr 17.1.2011

Ja doch, gefällt mir hier was ich so sehe. Schaue ab heute nun öfter mal vorbei. Man sieht sich!