21.12.2010

Führerschein

Ein Artikel von Uwe Jens

Einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis braucht man zum Führen verschiedener Fahrzeuge. Ein Führerschein wird für bestimmte Fahrzeugklassen ausgestellt. Dies sind die Klassen, für die man sowohl die theoretische wie auch die praktische Prüfung abgelegt hat. Fahren Das Führen eines Fahrzeugs, für dessen Fahrzeugklasse man keinen Führerschein besitzt ist strafbar. Um ein PKW zu führen, benötigt man den Führerschein der Klasse B oder BF 17. Dieser darf von Jugendlichen ab 17 Jahren gemacht werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gehört er der Klasse BF 17, dieses ist das begleitete Fahren. Der Jugendliche darf dann während dieser Zeit, nur ein Fahrzeug führen, wenn der im Führerschein eingetragene Erwachsene Begleiter, neben ihm sitzt. Um ein Motorrad zu fahren mit einer Motorleistung von über 50 cm² oder 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit, braucht man einen Führerschein der Klasse A. Diesen darf man mit 20 Jahren machen, braucht aber eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren, mit der Führerscheinklasse A2 (eingeschränkter Motorradführerschein, für Motorräder mit einer Motorleistung von 25 kW und einem Leistungsgewicht von 0,16 kW/kg. Nach 2 Jahren Fahrpraxis wird aus dem Führerschein der Klasse A2 automatisch der Führerschein Klasse A. Wer den Führerschein der Klasse A2 nicht hat, muss mindestens 25 Jahre alt sein, um den Führerschein Klasse A zu machen.

Kommentare zu diesem Beitrag

Heino schrieb am 11:17 Uhr 15.2.2011

Eure Beiträge sind immer so richtig erfrischend geschrieben, les ich echt wahnsinnig gern

Michelle schrieb am 09:41 Uhr 16.12.2010

Suuper, meine Freundin hat mit die Seite gezeigt, ich häng nur noch davor :D:D