Neueste Kommentare
Elsbetham 18:04 Uhr 11.3.2012:
Ich konnte mir viele schöne Anregungen holen, eue
Elfriedeam 21:57 Uhr 25.2.2012:
Hammer, dass es sowas wie Euch im Internet gibt.
Auf eurem Blog vergesse ich echt die Zeit. Die
Ostendorfam 12:59 Uhr 25.12.2011:
Diesen Blog werde ich auf jeden Fall weiteremp
Hammer, dass es sowas wie Euch im Internet gibt.
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27.12.2011
Passende Autoversicherung
Ein Artikel von Heinz
Wenn man sich in der Welt der Autoversicherungen umsieht, dann wundert man sich immer wieder, warum es so viele verschiedene Anbieter in diesem Bereich gibt. Im Grunde genommen bieten alle Versicherer das gleiche Produkt an. Allerdings gibt es in den Punkten Preis und Leistung dann doch entscheidende Unterschiede, die man in jedem Fall nicht außer Acht lassen sollte.
Wenn sich jemand bei der Wahl seiner KFZ-Versicherung in der Regel nur vom Preis überzeugen lässt, dann sollte er vorher eine Entscheidung darüber treffen, welche Versicherung er für sein neues oder gebrauchtes Auto überhaupt abschließen möchte.
Klar ist, dass man das Fahrzeug mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausstatten muss, das hat der Gesetzgeber festgelegt und da gibt es auch keine Ausnahme. Je nach Alter und Ausstattung des Fahrzeugs kann dies durchaus ausreichend sein, aber es gibt auch Situationen, da weiß man den Schutz und die Leistungen aus einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu schätzen. Gerade dann, wenn man ein Neufahrzeug hat, macht der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht nur Sinn, er wird mitunter von den Banken, die die Finanzierung übernommen haben, vorgeschrieben. Das hat jedoch nicht nur Nachteile, denn mit dem Vollkaskoschutz erhält man auch dann seinen Schaden ersetzt, wenn man einmal den Schaden selbst verursacht hat. Außerdem besteht in diesem Bereich die Möglichkeit, dass man die Neuwertentschädigung auf bis zu zwei Jahre verlängern kann.
Für die Berechnung der Versicherungsbeiträge spielen viele Faktoren eine Rolle. Den wohl größten Einfluss hat jedoch die Schadensfreiheitsklasse. Auf diese Weise erfährt man, wie lange ein Versicherungsnehmer bereits unfallfrei gefahren ist. Je länger das gelingt, umso größer ist der Rabatt, den man auf den zu leistenden Versicherungsbeitrag erhält. Die Einstufung in eine neue Schadensfreiheitsklasse erfolgt immer am 01. Januar eines jeden Jahres und sie ist nicht nur gültig für die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch die Vollkaskoversicherung nutzt für die Berechnung des Beitrags einen Schadenfreiheitsrabatt. Lediglich in der Teilkaskoversicherung gibt es dies nicht. Die Leistungen aus dieser Versicherung sind identisch mit denen der Vollkaskoversicherung, nur dass man im Teilkaskobereich keine Leistung erhält, wenn man einen selbst verschuldeten Schadenfall hat. Nicht außer Acht lassen sollte man den Umstand, dass Glasbruch und Diebstahl im Teilkaskobereich versichert sind und auch die Unfallschäden nach einem Wildunfall.


Kommentare zu diesem Beitrag
Elfriede schrieb am 21:57 Uhr 25.2.2012
Hammer, dass es sowas wie Euch im Internet gibt.
Freia schrieb am 19:03 Uhr 25.12.2011
Auf eurem Blog vergesse ich echt die Zeit. Die Artikel sind einfach so spannend und gut geschrieben. Ich könnte immer weiter lesen!
Ostendorf schrieb am 12:59 Uhr 25.12.2011
Diesen Blog werde ich auf jeden Fall weiterempfehlen, denn die Artikel sind echt hilfreich und vorallem gut geschrieben.
Emese schrieb am 15:44 Uhr 21.12.2011
Hammer, dass es sowas wie Euch im Internet gibt.