17.01.2011

Probezeit

Ein Artikel von RAe.

Fahranfänger bekommen ihre erste Fahrerlaubnis für 2 Jahre auf Probe. Durch bestimmte Verkehrsverstöße, kann sich diese Probezeit auf 4 Jahre verlängern. Die Statistik besagt allerdings, dass ca. 80 Prozent der Fahranfänger problemlos diese Probezeit bestehen. Bei der Berechnung, wann die Probezeit beendet ist, muss man bedenken, dass diese Frist erst am Tag nach Erteilung des Führerscheins beginnt. Also, wenn man am 02.10.2010 seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hat, dauert die Probezeit, bis zum 03.10.2012. Nach bestimmten Verkehrsverstößen, muss man ein Aufbauseminar besuchen, wird man danach wiederholt bei einem Verstoß erwischt, sollte man eine Verkehrspsychologische Beratung aufsuchen. Bei der dritten Auffälligkeit, innerhalb der Probezeit, ist man für mindestens ein halbes Jahr, seinen Führerschein los. Bei Fahrern, die einen schweren Verkehrsverstoß, oder zwei weniger schwere Verkehrsverstöße begangen haben und deshalb zum Aufbauseminar geschickt wurden, verdoppelt sich die Probezeit auf 4 Jahre. Ein Aufbauseminar, wird immer dann fällig, wenn man ein Busgeld von mindestens 40,-- ? aufgebrummt bekommen hat, ab 40,-- ? gibt es einen Punkt in Flensburg. Bekommt man einen Punkt, winkt auch gleich das Aufbauseminar. Die Aufforderung zu diesem Seminar, kann aber auch Monate nach Erhalten des Busgeldbescheids kommen.

Kommentare zu diesem Beitrag

dr. gerd schrieb am 16:58 Uhr 20.3.2011

22. Wow! O.o Das Design hier ist super, habt ihr das selbst gemacht?

Allan schrieb am 10:51 Uhr 18.3.2011

Eigentlich habe ich was ganz anderes gesucht, aber dieser Blog ist einfach geil.

Marcin schrieb am 20:51 Uhr 16.3.2011

Habt ihr euch schon mal überlegt, diese Sache mit dem Schreiben professionell zu betreiben?

Mathias schrieb am 15:41 Uhr 16.2.2011

Seit wann ist das denn so gut hier, bin mehr als begeistert